J. Miesner
Handwerk und Service
»Lassen Sie uns Ihre Sachverhalte und Rechtslage klären.«


Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten. Oftmals stellt sich im Vorfeld einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung die Frage nach der eigenen Stärke oder Sicherheit der eigenen Position.
Hält der festgestellte Mangel einer fachlichen und rechtlichen Prüfung stand?
Als Instrument der Abschätzung, Einordnung und Unterstützung des Anwalts ist ein Privatgutachten von wesentlicher Bedeutung.

Gerichtsgutachten  Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachter) erfolgt durch das Gericht nicht durch die streitenden Parteien. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vor Gericht erlassen wurde.

Versicherungsgutachten werden im Falle von Sach- und Haftpflichtschäden von der Versicherung oder vom Versicherten / Beschädigten zum Ermitteln der Ursache und Höhe eines Schadens herangezogen.